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Betriebliche Altersvorsorge

 
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 Ihr Recht auf Betriebliche Altersvorsorge  
  Wußten Sie, dass Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) haben?

Lag die Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersvorsorge anbietet, früher allein beim Arbeitgeber, hat ab dem 01.01.2002 jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Die Umsetzung der BAV obliegt dem Arbeitgeber. Er ist frei in seiner Entscheidung, welche Art der Betrieblichen Altersvorsorge (z.B. die Direktversicherung) und welchen Anbieter er auswählt. Den Anspruch auf Auszahlung der Leistung im Alter hat jedoch nur die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer (auch bei einem Wechsel des Unternehmens).

Da aus dem Gehalt umgewandelte Beiträge zur BAV nicht - wie etwa Vermögenswirksame Leistungen - vom Netto, sondern vom Brutto gezahlt werden, liegt die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge vor allem in der hohen staatlichen Förderung in Form von Vergünstigungen bei Steuern und Sozialversicherungabgaben begründet (bis über 100 € pro Monat).

Wenn Sie sich direkt Ihr individuelles Angebot berechnen lassen wollen, schauen Sie zu unserem Online-Vergleich. Oder Sie informieren sich zunächst im Detail darüber, wie die staatliche Förderung wirkt. Aber um eines bitten wir Sie: Verschenken Sie nicht länger die Förderung, die Ihnen zusteht!
 
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