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Wohngebäudeversicherung |
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| Schutz der eigenen vier Wände |
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Ein Feuer, ein Sturm oder gar ein Wasserrohrbruch können Ihrem Eigentum erheblichen Schaden zufügen. Um sich gegen diese Dinge zu schützen, kann man sie versichern. In einigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland besteht sogar die Pflicht, sich gegen Feuerschäden zu versichern.
Die Versicherungssumme wird nach der Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes und oftmals nach dem Wert 1914 berechnet, d.h. unabhängig von dem aktuellen Versteigerungswert des Hauses oder von einer möglichen Baukostenexplosion. Durch diesen Einheitswert ist man immer richtig und ausreichend versichert.
Die Wohngebäudeversicherer haben ab 1988 wesentlich bessere Bedingungen eingeführt, so dass nicht nur alle Zu- und Ableitungen von elektronischen Reinigungsgeräten (Geschirrspüler und Waschmaschinen), sondern auch bei einer gleitenden Neuwertversicherung der Verzicht von einem Einwand der Unterversicherung abgedeckt ist .
Dennoch unterscheiden sich die Wohngebäudeversicherungen einzelner Anbieter zum Teil erheblich in den Leistungseinschlüssen, aber auch in der Risiko-Bewertung unterschiedlicher Regionen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich nicht geringe Abweichungen im Jahresbeitrag.
Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Online-Vergleich an, mit dem Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung bezüglich Preis und Leistung auf Herz und Nieren prüfen können.
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| Online-Vergleich |
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