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Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die Förderung der Rürup-Rente nicht
direkt über staatliche Zulagen, sondern über die Gewährung von
Steuervorteilen. Um diese zu erlangen, sind von der Rentenversicherung
verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Rente muss als Leibrente auf das Leben des
Versicherungsnehmers abgeschlossen sein und ist nicht vererb- oder
verschenkbar.
- Die Leibrentenzahlung muss als lebenslange Rente
in Form von monatlichen Auszahlungen erfolgen.
- Der früheste Rentenbeginn ist das vollendete 60.
Lebensjahr.
- Die vorzeitige Nutzung des angesparten Kapitals
darf nicht möglich sein, daher dürfen die Versorgungsansprüche
nicht beleihbar, veräußerbar oder übertragbar sein.
Erfüllt eine Rente diese Anforderungen, ist sie vom
Gesetzgeber als Rürup-Rente (synonym auch Basisrente, Leibrente) anerkannt
und wird in der Ansparphase gefördert. Die Förderung drückt sich in einer
steuerlichen Abzugsfähigkeit der gezahlten Beiträge innerhalb der zuvor
genannten Beträge (20.000/40.000 €) aus. |