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Aufgrund des
demografischen Wandels in der Bundesrepublik Deutschland
(vgl.
Abbildung) steht das umlagefinanzierte staatliche Rentensystem vor
dem Kollaps: kamen im Jahr 1960 noch über drei Beitragszahler auf einen
Rentner, wird das Verhältnis im Jahr 2040 bei 1:1 liegen: Jeder Arbeitnehmer
muss mit seinen Beiträgen in die
gesetzliche Rentenversicherung (gRV) einem
Rentner dessen staatlich garantierte Rente finanzieren. Als Folge sank die
Schwankungsreserve der gRV (also der Zeitraum, den die Renten auch
ohne Beitragszahlungen zu finanzieren wären) von über 5 Jahren auf unter
einen Monat. Die gRV ist Pleite!Als Konsequenz dieser seit über 40 Jahren bekannten Problematik konnte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, die private Vorsorge für das Alter zu subventionieren, um dem angeschlagenen Umlageverfahren ein kapitalgedecktes Rentensystem stützend an die Seite zu stellen. Eine Variante in der so genannten ersten Schicht der Basisversorgung ist die Rürup-Rente. Die enorme Bedeutung, die der Gesetzgeber der Rürup-Rente zumisst, wird deutlich in der Höhe der geförderten Jahressparbeiträge: 20.000 € für Singles, 40.000 € für Verheiratete. Weitere Hintergrundinformationen rund um das Alterseinkünftegesetz und die Rürup- bzw. Basisrente finden Sie in unserer Infothek. |
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