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Grundgedanke der Rüruprente
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Aufgrund des demografischen Wandels in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Abbildung) steht das umlagefinanzierte staatliche Rentensystem vor dem Kollaps: kamen im Jahr 1960 noch über drei Beitragszahler auf einen Rentner, wird das Verhältnis im Jahr 2040 bei 1:1 liegen: Jeder Arbeitnehmer muss mit seinen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) einem Rentner dessen staatlich garantierte Rente finanzieren. Als Folge sank die Schwankungsreserve der gRV (also der Zeitraum, den die Renten auch ohne Beitragszahlungen zu finanzieren wären) von über 5 Jahren auf unter einen Monat. Die gRV ist Pleite!


Als Konsequenz dieser seit über 40 Jahren bekannten Problematik konnte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, die private Vorsorge für das Alter zu subventionieren, um dem angeschlagenen Umlageverfahren ein kapitalgedecktes Rentensystem stützend an die Seite zu stellen. Aus dieser Überlegung entstand zunächst die Riesterrente. Ihr zur Seite tritt nun eine weitere Variante in der so genannten ersten Schicht der Basisversorgung: Rüruprente als Ergänzung für Besserverdienende und Selbständige.

Die enorme Bedeutung, die der Gesetzgeber der Rürup-Rente zumisst, wird deutlich in der Höhe der geförderten Jahressparbeiträge: 20.000 € für Singles, 40.000 € für Verheiratete.

Weitere Hintergrundinformationen rund um das Alterseinkünftegesetz und die Rürup- bzw. Basisrente finden Sie in unserer Infothek.

 

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