Staatliche Förderung der Rüruprente
Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die Förderung der Rürup-Rente nicht direkt über staatliche Zulagen, sondern über die Gewährung von Steuervorteilen. Um diese zu erlangen, sind von der Rentenversicherung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:- Die Rente muss als Leibrente auf das Leben des Versicherungsnehmers abgeschlossen sein und ist nicht frei vererb- oder verschenkbar, sondern nur an Ehepartner vererbbar.
- Die Leibrentenzahlung muss als lebenslange Rente in Form von monatlichen Auszahlungen erfolgen.
- Der früheste Rentenbeginn ist das vollendete 60. Lebensjahr.
- Die vorzeitige Nutzung des angesparten Kapitals darf nicht möglich sein, daher dürfen die Versorgungsansprüche nicht beleihbar, veräußerbar oder übertragbar sein.
Erfüllt eine Rente diese Anforderungen, ist sie vom Gesetzgeber als Rürup-Rente (synonym auch Basisrente, Leibrente) anerkannt und wird in der Ansparphase gefördert. Die Förderung drückt sich in einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der gezahlten Beiträge innerhalb sehr großzügig gewählter jährlicher Freibeträge aus: 20.000 € für Singles und 40.000 € für Verheiratete (zum Vergleich: bei Riester liegt die Obergrenze bei 2.100 € p.a.).
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