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Vorteile der Rüruprente
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Bei der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der Beiträge zur Rürup-Rente sind die folgenden Punkte zu beachten:
  • Zur Summe der steuerfreien Vorsorgeaufwendungen zählen neben den Beiträgen zur Rüruprente auch die übrigen Beiträge, die zur Basisversorgung gerechnet werden (v.a. die Beiträge zur gRV, aber auch zu z.B. landwirtschaftlichen Versorgungseinrichtungen oder anderen berufsständischen Versorgungen)

  • Innerhalb der Grenzen von 20.000 € für Singles und 40.000 € für Verheiratete sind in 2008 zunächst 68% abzugsfähig; dieser Anteil steigt jährlich um 2%-Punkte bis auf 100% im Jahr 2025.

  • Bei einer Vertragslaufzeit von z.B. 15 Jahren bedeutet dies eine durchschnittliche Absetzbarkeit der Beträge von 80%, bei 25 Jahren wären sogar 88% der Beiträge steuerlich und Gewinn mindernd wirksam.

  • Beispiel: Ein Mann zahlt in 2008 insgesamt 10.000 € in eine Rüruprente (egal, ob klassisch festverzinslich oder ein Fondssparplan): von diesen 10.000 € könnte er dieses Jahr 68%, also 6.800 € steuerlich ansetzen. Bei einem angenommenen individuellen Steuersatz von 40% ergäbe sich ein Steuervorteil in Höhe von 2.720 €!

  • Die direkte Abzugsfähigkeit von Sparbeiträgen ist insbesondere für Selbständige interessant, da jeder eingezahlter Euro bis zu den Höchstgrenzen steuerlich Gewinn mindernd wirkt.

  • Aufgrund des Ausschlusses einer vorzeitigen Verwertung sind Rürup-Verträge in der Ansparphase grundsätzlich vor dem Zugriff von Hartz IV geschützt, bei Selbständigen sind sie auch im Falle einer Insolvenz geschützt.

Eine andere Form der Rente ist die Riester-Rente, die jedoch in der Regel nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Beamten offen steht. Mehr hierzu gibt es hier.
 

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Rürup Rente im Vergleich: alle Informationen zum Thema Rüruprente bzw. Basisrente, Powered by Joomla! and designed by SiteGround web hosting
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