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  Bei der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der Beiträge zur Rürup-Rente sind die folgenden Punkte zu beachten:
  • Zur Summe der steuerfreien Vorsorgeaufwendungen zählen auch die übrigen Beiträge, die zur Basisversorgung gerechnet werden (v.a. die Beiträge zur gRV, aber auch zu z.B. landwirtschaftlichen Versorgungseinrichtungen oder anderen berufsständischen Versorgungen)

  • Innerhalb der Grenzen von 20.000 € für Singles und 40.000 € für Verheiratete sind in 2005 zunächst 60% abzugsfähig; dieser Anteil steigt jährlich um 2%-Punkte bis auf 100% im Jahr 2025.

  • Beispiel: Arbeitnehmer, verh., Eink. 35.000 € p.a., Höchstbetrag: 40.000 €
     

       AN-Anteil zur gRV p.a.

    3.413 €

     

       AG-Anteil zur gRV p.a.

    3.413 €

     

       Beitrag Rürup-Rente p.a.

    1.200 €

     

       = SUMME

    8.026 €

       (<40.000 €)

       x 60%

    4.815 €

     

       - steuerfreier AG-Anteil p.a.

    3.413 €

     

       = Abzugsfähiger Betrag p.a.

    1.403 €

     

         
  • Die direkte Abzugsfähigkeit von Sparbeiträgen ist insbesondere für Selbständige interessant, da jeder eingezahlter Euro bis zu den Höchstgrenzen steuerlich Gewinn mindernd wirkt.

  • Aufgrund des Ausschlusses einer vorzeitigen Verwertung sind Rürup-Verträge in der Ansparphase grundsätzlich vor dem Zugriff von Hartz IV geschützt, bei Selbständigen sind sie auch im Falle einer Insolvenz geschützt.


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